Familienrecht

Die Trennung und Scheidung vom Partner löst das bisherige Ehe- und Familiengefüge auf. Aus dieser Situation ergeben sich vielfältige Fragen, die nicht nur die Planung des zukünftigen Lebens betreffen, sondern auch existenzielle Herausforderungen mit sich bringen. Wichtige Fragestellungen, die Rechtsanwalt Christian Kasten als Anwalt für Familienrecht mit und für seine Mandanten klärt, sind der Versorgungsausgleich, der Zugewinnausgleich, das Sorgerecht und Umgangsrecht.

Zum Versorgungsausgleich gehört die Erfassung sämtlicher Versorgungsanwartschaften der Ehegatten, die während der Ehezeit erworben wurden und die im Rahmen der Scheidung zwischen den Ehegatten auszugleichen sind. Unverheiratete Paare haben keinen Anspruch auf einen Versorgungsausgleich.

Anders als beim Versorgungsausgleich behandelt der Zugewinnausgleich den Ausgleich des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens der Ehegatten. Der Zugewinnausgleich findet nur im Rahmen des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft statt. Unverheiratete Paare haben keinen Anspruch auf Zugewinnausgleich. Für jeden Ehegatten wird der Zugewinn in der Zeit der Ehe ermittelt. Einen negativen Zugewinn gibt es nicht. Der geringere Zugewinn des einen Ehegatten wird vom höheren Zugewinn des anderen Ehegatten abgezogen. Die Hälfte dieser Differenz bildet den Zugewinnausgleichsanspruch. Die Komplexität der Zugewinnausgleichsberechnung liegt in der Ermittlung des jeweiligen Anfangs- und Endvermögens der Ehegatten.

Sind aus der Ehe oder Partnerschaft Kinder hervorgegangen, ergeben sich nach der Trennung Fragen zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht. Auch können Fragen der Abstammung aufgeworfen werden. Wird ein Kind in eine Ehe hineingeboren, gilt der Ehemann als Vater des Kindes. Bei Zweifeln an der Vaterschaft, insbesondere wenn ein Kind während der Trennung der Ehegatten geboren wird, kann die Vaterschaftsanfechtung aus Gründen des Unterhalts aber auch der Erbfolge ratsam sein. Wird ein Kind in einer nichtehelichen Partnerschaft geboren, kann die Vaterschaftsanerkennung Rechte und Pflichten des Vaters begründen und sichern.

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