Irrtum Online-Scheidung
Im Internet findet sich immer wieder der Begriff der Online-Scheidung. Tatsächlich handelt es sich hierbei aber nicht um einen gerichtlichen Termin, der in einem Online-Verfahren absolviert wird und so die Ehe beendet, sondern es sind Anwälte, die auf ihren Internetseiten dafür werben, dass man die für die Ehescheidung nötigen Unterlagen online hochlädt und die Anwälte dann die Anträge vor Gericht stellen. Eine tatsächliche Online-Scheidung gibt es also nicht. In Deutschland ist für die Scheidung erforderlich, dass eine Partei anwaltlich vertreten ist und den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht. Der zweite Irrtum bei der sogenannten Online-Scheidung ist, dass den Beteiligten vermittelt wird, dass mit einer Online-Scheidung sämtliche Scheidungsfolgen geregelt oder auch bei der gerichtlichen Auseinandersetzung Beachtung finden würden. Dies ist nicht der Fall. Mit der sogenannten Online-Scheidung versuchen Anwälte möglichst schnell gerichtliche Verfahren zu generieren und zum Abschluss zu bringen, die einzig und allein das Thema Ehescheidung und damit die Auflösung des Eheverbundes nebst dem sogenannten Versorgungsausgleich, also der Aufteilung der Rentenanwartschaften, betreiben. Völlig unbeachtet werden dabei Fragestellungen zum ehelichen Güterrecht, zum Unterhalt, sei es Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt oder aber auch nachehelicher Unterhalt. All diese Fragen werden bewusst ausgeklammert, weil dies in der Regel die Verfahren sind, die langwierig sind und damit die Scheidung in die Länge ziehen können, wenn sogenannte Verbundanträge gestellt werden.

Da bei der sogenannten Online-Scheidung die Beteiligten in der Regel nicht darüber informiert und aufgeklärt werden, welche Rechte sie haben und welche Rechte gerade im Rahmen einer sogenannten Online-Scheidung nicht berücksichtigt werden, können Ansprüche verloren gehen.

Im Rahmen einer Scheidung ist es wichtig, dass derjenige oder diejenige, die sich scheiden lassen will, eine fundierte anwaltliche Beratung erfährt, welche Ansprüche man hat, welche Ansprüche gegen einen gerichtet werden können und wie diese rechtlich zu bewerten und durchzusetzen sind. Dies bietet die sogenannte Online-Scheidung nicht und dies bieten auch diejenigen, die eine Online-Scheidung im Internet anbieten und propagieren, nicht.
Eine online-Scheidung ist auch nicht günstiger, da sich bei gerichtlichen Verfahren die anwaltlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten und nicht unterschritten werden dürfen.
Eingestellt am 22.07.2022