Die Corona-Krise im familienrechtlichen Kontext
Die täglichen Auswirkungen der Corona-Krise sind nicht nur im Arbeitsleben, sondern insbesondere im Familienleben und im familienrechtlichen Kontext zu spüren. Insbesondere sind derzeit vier Themen von Relevanz:

  • Vermögensauseinandersetzung bei der Trennung und Scheidung
  • Umgang mit den gemeinsamen Kindern
  • Unterhalt für den Ehegatten und die Kinder
  • Sorgerecht

Vermögensauseinandersetzung in Zeiten von Corona:
Derzeit nur teilweise absehbar ist die Auswirkung der Corona-Krise auf Unternehmenswerte und Immobilienwerte. Es lässt sich derzeit nicht klären, inwieweit die Krise Auswirkungen auf Immobilienwerte hat. Unternehmen, denen die Insolvenz droht, die von Kurzarbeit betroffen sind oder die in wirtschaftliche Schieflage geraten, sind anders zu bewerten, als dies noch vor einigen Monaten der Fall war. Hier stellt sich im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung die Frage, wie diese Vermögensgegenstände aktuell oder zukünftig zu bewerten sind. Preisschwankungen sollten berücksichtigt werden.

Unterhaltsrechtliche Verpflichtungen und Corona:
Da sich die Krise auf das Arbeitsleben und damit auf die Einkommensverhältnisse von Familien auswirkt, stellt sich hier insbesondere die Frage, wie mit bestehenden Unterhaltstiteln umzugehen ist. Für bestehende Unterhaltstitel, wie die Jugendamtsurkunde oder eine notarielle Vereinbarung, besteht die Regelung, dass diese vollstreckbar sind. Sollte aufgrund der aktuellen Situation der Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen werden, so kann in das Vermögen des Zahlpflichtigen vollstreckt werden. Für diese Titel ist ein Antrag auf Abänderung vor Gericht zu stellen.

Umgangsrecht und Corona:
Bereits bestehende umgangsrechtliche Regelungen, die gerichtlich vereinbart worden sind, bedürfen der Nachprüfung und Abänderung, wenn diese sich in der jetzigen Situation nicht mehr aufrechterhalten lassen. Auch der Umgang mit Risikopersonen oder bereits Infizierten ist zu überdenken und gegebenenfalls auszusetzen.

Sorgerecht und Corona:
Für Eltern stellt sich im Rahmen der elterlichen Sorge die Frage, wie im Fall einer Erkrankung beispielsweise des Kindes oder eines der Elternteile die Sorge ausgeübt werden kann und wie die Betreuung zu organisieren ist. Auch können Meinungsverschiedenheiten bestehen, wie die derzeitigen Vorgaben der Regierung im täglichen Leben umzusetzen sind. Besteht beispielsweise Uneinigkeit darüber, ob diese Maßnahmen ausreichend sind, oder ob im familienrechtlichen Kontext eine Verschärfung vorgenommen werden sollte, die über die derzeitigen öffentlichen Vorgaben hinausgeht, so wären diese Fragestellungen in einem gerichtlichen Eilverfahren zu klären.

Wir beraten Sie zu den einzelnen Fragestellungen gerne im Rahmen einer telefonischen Beratung oder per Skype. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über das Sekretariat.

Dr. jur. Christian Kasten, LL.M.EUR.
Eingestellt am 26.03.2020