Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern nach § 1632 BGB, hier: Taufe eines Kindes
Streiten die Eltern darüber, ob ein Kind getauft werden soll, so hat das OLG Stuttgart zwei Kriterien festgelegt, bei deren Vorliegen die Entscheidung auf den die Taufe befürwortenden Elternteil übertragen wird. Als erstes stellt sich die Frage, ob bereits andere Kinder der Familie getauft wurden. Wenn dies der Fall ist und es sich um dieselbe Konfession handelt, so ist die Taufentscheidung dem die Taufe befürwortenden Elternteil zu übertragen, wenn das Kind zudem nach derselben Konfession erzogen werden soll.
Die Taufe entspricht in einem solchen Fall dem Kindeswohl.
Quelle: OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.08.2017 – 16 UF 139/17, eingestellt am 28.11.2018