Unterhalt in Form der kostenfreien Wohnungsnutzung
Überlässt ein Ehegatte dem anderen Ehegatten in der Zeit der Trennung eine ihm gehörende Wohnung zu Wohnzwecken und trägt der Ehegatte zudem während der Zeit auch die Nebenkosten, so kann in der Wohnungsüberlassung und Kostentragung eine konkludente Naturalunterhaltsvereinbarung liegen.
Wenn in einer solchen Situation der die Wohnung nutzende Ehegatte Trennungsunterhalt fordert, so berechtigt dies den unterhaltspflichtigen Ehegatten, den anderen Ehegatten auf die Naturalleistung zu verweisen.
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.05.2018, 13 WF 99/18. In: forum familienrecht 2019. S. 38, eingestellt am 21.02.2019