1. Lassen Sie sich frühzeitig von einem Anwalt für Familienrecht beraten, um Ihre Ansprüche zu sichern.
     
  2. Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen, ohne diese vorher von einem Anwalt für Familienrecht geprüft zu haben.
     
  3. Binationale Ehen: Treffen Sie eine Rechtswahlvereinbarung sowohl für den Güterstand als auch für die Scheidung, damit sie wissen, welches Recht auf die Scheidung Anwendung findet.
     
  4. Sichern Sie Unterlagen, um Ihre Ansprüche umfassender durchsetzen zu können.
     
  5. Bis zur Zustellung des Scheidungsantrages gilt in der Zugewinngemeinschaft das Ehegattenerbrecht. Treffen Sie testamentarische Regelungen, um dies zu vermeiden.

Dr. jur. Christian Kasten - Scheidungsanwalt in Bremen