- Lassen Sie sich frühzeitig von einem Anwalt für Familienrecht beraten, um Ihre Ansprüche zu sichern.
- Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen, ohne diese vorher von einem Anwalt für Familienrecht geprüft zu haben.
- Binationale Ehen: Treffen Sie eine Rechtswahlvereinbarung sowohl für den Güterstand als auch für die Scheidung, damit sie wissen, welches Recht auf die Scheidung Anwendung findet.
- Sichern Sie Unterlagen, um Ihre Ansprüche umfassender durchsetzen zu können.
- Bis zur Zustellung des Scheidungsantrages gilt in der Zugewinngemeinschaft das Ehegattenerbrecht. Treffen Sie testamentarische Regelungen, um dies zu vermeiden.
Dr. jur. Christian Kasten - Scheidungsanwalt in Bremen