Der Europarat veröffentlicht einen Bericht zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts
Bei dem Europarat handelt es sich um den Zusammenschluss von 46 europäischen Staaten, er ist nicht zu verwechseln mit dem Rat der Europäischen Union oder dem Europäischen Rat, die die Organe der Europäischen Union darstellen.
Der nun vorgelegte Report on legal Gender Recognition in Europe, der auf der Homepage des Europarats unter www.coe.int zu finden ist, beschäftigt sich erstmalig mit der Fragestellung, welche Grundlagen in den einzelnen Mitgliedsstaaten zur rechtlichen Geschlechtsanerkennung gegeben sind, welche Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten bestehen, inwieweit der rechtliche Zugang zur Geschlechtsanerkennung in den jeweiligen Mitgliedsstaaten gegeben ist und welche Voraussetzungen notwendig sind, um diese durchzuführen; sei es das gesundheitliche Untersuchungen notwendig sind, oder wenn eine Ehe besteht, dass vor einer Anerkennung eine Scheidung durchzuführen ist oder aber auch, welche Zugangsmöglichkeit und Hemmnisse für Kinder und Jugendliche hinsichtlich ihrer geschlechtlichen Identität bestehen. Der Bericht ist auch deshalb lesenswert, weil die Bundesregierung durch das Bundesministerium der Justiz im Juni 2022 ein Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt hat, zu finden unter www.bmj.de, was die aktuelle Situation in Deutschland verbessern soll. Ob dieses Eckpunktepapier geeignet ist, um eine rechtliche Selbstbestimmung hinsichtlich der Anerkennung des Geschlechts zu erreichen, wird die Zukunft zeigen.
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz; New Report on legal Gender Recognition in Europe, Europarat, eingestellt am 15.07.2022