Fünf Tipps zum Unterhalt

  1. Lassen Sie Ihren Ehegattenunterhalt von einem Anwalt für Unterhaltsrecht ermitteln.
  2. Überprüfen Sie regelmäßig, ob eine Veränderungen Ihres Gehalts zu Veränderungen Ihrer Unterhaltspflicht führt.
  3. Wenn Sie in einer neuen Familienkonstellation erneut Vater geworden sind, kann dies Ihre Unterhaltsverpflichtung verändern.
  4. Ist Ihr Expartner mit einem neuen Partner liiert, kann dies zur Verwirkung des gegen Sie gerichteten Unterhaltsanspruchs führen.
  5. Lassen Sie den Kindesunterhalt von einem Anwalt für Unterhaltsrecht berechnen. Für den Unterhaltspflichtigen ist die genaue Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens erforderlich. Für den Unterhaltsberechtigten ist die genaue Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners von Bedeutung.