Keine Rechtsverfolgung wegen Beleidigung innerhalb des engsten Familienkreises
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Familienkreis als ehrschutzfreier Raum anzusehen ist, in dem ausgesprochene oder schriftlich per WhatsApp vollzogener Beleidigungen zu keiner Rechtsverfolgung führen. Begründet wird dies damit, dass innerhalb dieses engsten Familienkreises die Möglichkeit bestehen muss, sich frei und ohne Furcht vor Sanktionen aussprechen zu können.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung kennt den Raum der „beleidigungsfreien Sphäre“ innerhalb des engsten Familienkreises. Der Schutz dieses Raums geht dem Ehrschutz vor. Werden in diesem Raum Beleidigungen mündlich, schriftlich oder elektronisch getätigt, so führt dies nicht zu einem Unterlassungsanspruch.
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.1.2019, Az 16 W 54/18, eingestellt am 01.04.2019