Das Trennungsjahr kann in getrennten Wohnungen aber auch in der gemeinsamen Wohnung verbracht werden, soweit nachgewiesen werden kann, dass eine tatsächliche Trennung vorliegt.

Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Das Scheidungsverfahren wird mit oder kurz vor Ablauf des Trennungsjahres eingeleitet.

Stimmt ein Ehegatte der Scheidung nicht zu, so stellt das Gericht nach drei Jahren des Getrenntlebens das Scheitern der Ehe auf Antrag fest oder ein Ehegatte kann beweisen, dass die Ehe zerrüttet ist. Die Ehegatten werden dann geschieden.

Als Scheidungsanwalt berät Rechtsanwalt Christian Kasten über die Anforderungen der Scheidung und die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Trennungs- und Scheidungsfolgen.

Schafft ein Ehegatte nach der Trennung vollendete Tatsachen, wie die Auflösung von Konten, das Austauschen von Schlössern oder den Verkauf gemeinsamer Gegenstände, vertritt die Kanzlei die Ansprüche ihrer Mandanten in streitigen Trennungssituationen und sichert die finanziellen Ansprüche ihrer Mandanten. Hierzu zählt auch die Durchsetzung des Trennungsunterhalts oder der eventuellen Wohnungszuweisung.

Um die Scheidung für Sie beantragen zu können, benötigt die Kanzlei folgende Unterlagen:

  • Die Heiratsurkunde oder die beglaubigte Abschrift des Familienstammbuchs
  • Die Geburtsurkunde bei gemeinsamen, minderjährigen Kindern
  • Den notariellen Ehevertrag, sofern ein Ehevertrag geschlossen wurde.

Neben der Scheidung gilt es auch die Scheidungsfolgen zu klären. Dies kann einvernehmlich im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden. Sollte eine einvernehmliche Regelung nicht möglich sein, sind die Scheidungsfolgen gerichtlich geltend zu machen. Zu den Scheidungsfolgen gehören:

  • Regelungen zum Ehegattenunterhalt
  • Regelungen zum Kindesunterhalt
  • Zugewinnausgleichsansprüche aus der ehelichen Zugewinngemeinschaft
  • Versorgungsausgleichsansprüche aus Renten-, Pensionen- und Versorgungsanwartschaften
  • Regelungen zur Ehewohnung oder Immobilie
  • Verteilung des Hausrats

Dr. jur. Christian Kasten - Scheidungsanwalt in Bremen