Zur Beiordnung mehrerer Rechtsanwälte in einem Familienstreitverfahren
Begehrt die Kindesmutter unter Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe die Beiordnung eines Rechtsanwalts für sich und für die jeweils durch sie vertretenen minderjährigen Kinder, so ist dieser Antrag mutwillig. Ein Interessenkonflikt ist regelmäßig nicht zu erkennen, wenn der Rechtsanwalt die Interessen der Kindesmutter und ihrer minderjährigen Kinder vertritt.
OLG Hamburg, Beschluss vom 10.10.2018, Az 7 WF 70/1, eingestellt am 22.12.2018