Nachhaltig erzieltes Einkommen der unverheirateten Mutter
Das Kammergericht Berlin hatte sich in einem Unterhaltsstreit nach § 1615 l BGB mit der Frage zu beschäftigen, ab wann ein Einkommen als nachhaltig erzielt angesehen werden kann. Diese Frage stellt sich jeweils bei der Beurteilung des Einkommens der Unterhaltsberechtigten und Unterhaltspflichtigen im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Das Kammergericht hat in dem zitierten Beschluss festgestellt, dass es bei der Frage der Nachhaltigkeit nicht auf die bisherige Dauer der ausgeübten Tätigkeit ankommt. Maßgeblich sei vielmehr die prognostische Erwartung, dass die Tätigkeit zukünftig mit einer hohen Wahrscheinlichkeit dauerhaft ausgeübt werden kann. Im Fall, der dem Beschluss zugrunde liegt, hatte eine unverheiratete Mutter, nach ihrer Ausbildung eine unbefristete Stelle angenommen, wurde jedoch eine Woche nach Antritt zunächst krank und dann schwanger. Tatsächlich hatte die Mutter bis zur Entbindung zur eine Woche gearbeitet. Die Probezeit wurde erfolgreich beendet und das Arbeitsverhältnis unbefristet fortgesetzt.

Das von der Mutter erzielte Einkommen wurde vom Kammergericht als nachhaltig bewertet.
KG, Beschluss vom 25.09.2018, 13 UF 33/18. In: forum familienrecht 2019. S. 29- 38, eingestellt am 08.02.2019