Rückforderung von Goldschmuck durch die Schwiegermutter
In einem familienrechtlichen Verfahren vor dem Oberlandesgericht Bremen verlangte die Antragstellerin nach der Ehescheidung ihres Sohnes und der Antragsgegnerin ein Goldarmband mit Gravur zurück. Dieses Goldarmband hatte sie im Jahr 2012 nach türkischem Brauch der Schwiegertochter geschenkt. Es wurde eine Hochzeitszeremonie durchgeführt, verbunden mit der Übergabe von Geschenken und Goldschmuck. Das Gericht hat den Antrag zurückgewiesen. Bei dem türkischen Brauch werden der Braut Goldgeschenke übergeben. Dabei dienen die Schmuckstücke, die der Braut übergeben werden, allein ihrer Absicherung und sollen deshalb in ihr Alleineigentum übergehen. Aus diesem Grund können Schwiegereltern grundsätzlich nicht die Rückgabe von Goldgeschenken verlangen, die der Braut anlässlich der Hochzeit übergeben wurden. Hintergrund ist, dass die als Brautgabe gemachten Geschenke gerade der Absicherung der Ehefrau für das Scheitern der Ehe dienen sollen. Die Antragstellerin hat selbst vorgetragen, dass sie den Schmuck verschenkt hat, wie es bei einer türkischen Eheschließung üblich ist. Somit handelt es sich in Abgrenzung zu einer sogenannten ehebezogenen Schenkung um eine echte Schenkung. Dass die Beteiligten bei der Übergabe des Schmucks von einer bestimmten Mindestdauer der Ehe ausgingen, ist nicht ersichtlich und nicht vorgetragen worden.
OLG Bremen, Az.: 5 UF 26/20 = 60 F 1120/17 AG Bremen, Beschluss vom 03.08.2020, eingestellt am 15.04.2021