Zugewinnausgleich Haus

Immobilien haben in den letzten Jahren einen hohen Wertzuwachs erfahren und stellen in der Regel eine große Vermögensposition eines oder beider Ehegatten dar. Im Rahmen der Zugewinnausgleichsberechnung ist bei Immobilien zunächst zu klären, ob die Immobilie bereits mit in die Ehe gebracht wurde, ob die Immobilie gemeinsam angeschafft wurde, wie die Eigentumsverhältnisse (Quoten) sind und ob die Ehegatten bei einer Finanzierung der Immobilie diese einzeln oder gemeinsam finanziert haben. Diese Unterscheidungen sind aus zwei Gründen für die jeweilige Berechnung des Anfangsvermögens und des Endvermögens wichtig. Zum einen ist der entsprechende Wertzuwachs ebenso zu berücksichtigen, wie die Finanzierungsschulden. Zum anderen stellt sich die Frage, welchem Ehegatten davon welcher Anteil in das Endvermögen einzustellen ist.

Der Wert der Immobilie (Grundstücke, bebaute Grundstücke oder Eigentumswohnungen) richtet sich im Zugewinn nach dem Verkehrswert.