Düsseldorfer Tabelle 2019
Die Düsseldorfer Tabelle 2019 ersetzt mit Stand vom 1.1.2019 die Düsseldorfer Tabelle 2018.
Die Besonderheit der Düsseldorfer Tabelle 2019 besteht darin, dass sich aufgrund der Erhöhung des Kindergeldes zum 2. Halbjahr 2019 sich die Zahlbeträge zum Unterhalt erneut verändern.
So erfolgt für das erste und zweite Kind in der Ersten Gehaltsstufe zum 1.1.2019 eine Erhöhung des Zahlbetrags für ein 5 Jahre altes Kind unter Einbeziehung des hälftigem Kindergeldanteils von 251 Euro auf 257 Euro monatlich. Nach der Kindergelderhöhung zum 1.7.2019 verringert sich der Zahlbetrag auf 252 Euro. Die Veränderungen sind zwar marginal, können aber dazu führen, dass der Kindesunterhalt im Jahr 2019 zweimal angepasst werden muss.