Düsseldorfer Tabelle 2022

Die Düsseldorfer Tabelle dient ihrem Grundsatz nach der allgemeinen Festlegung vergleichbarer Unterhaltsbeträge für Kinder in unterschiedlichen Altersstufen. Auch für das Jahr 2022 wurden die Bedarfsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle über die einzelnen Altersgruppen der Kinder erneut angehoben. Die Anhebung ist nicht so stark wie in den vergangenen Jahren, sie variiert von einer Anhebung von 3,00 € für ein Kind der jüngsten Altersstufe im Bereich der untersten Zahlstufe bis zu einer Anhebung von 8,00 € für volljährige Kinder in der 10. Gehaltsstufe.

Die wesentliche Neuerung der Düsseldorfer Tabelle in diesem Jahr ist es, dass eine Fortschreitung der Düsseldorfer Tabelle erfolgt ist. In der Vergangenheit gab es 10 Einkommensstufen, nach denen der Unterhalt berücksichtigt wurde und ab der 10. Gehaltsstufe und einem Nettoeinkommen von 5.501,00 € wurden dann individuelle Anpassungen vorgenommen. Die neue Düsseldorfer Tabelle 2022 beinhaltet erstmals Einkommensstufen bis zu 11.000,00 €, weshalb die Düsseldorfer Tabelle letztendlich in der Ausgestaltung Nettoeinkommen mit umfasst, die das Doppelte der bisherigen Düsseldorfer Tabelle ausmachen.

Der Mindestkindesunterhalt für ein 0-jähriges bis 5-jähriges Kind besteht deshalb nach der 15. Zahlstufe, die von 9.501,00 € bis 11.000,00 € geht, bei 792,00 € pro Monat. Unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes liegt dieser Satz dann bei 682,50 €.