Düsseldorfer Tabelle 2020

Auch in diesem Jahr gibt es eine Neuerung der Düsseldorfer Tabelle, da das Oberlandesgericht Düsseldorf die Tabellensätze entsprechend gestiegener Lebenshaltungskosten angehoben hat. Für Zahlbeträge nach der ersten Gehaltsstufe für das erste und zweite Kind in einem Alter bis zu 5 Jahren bedeutet dies unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes eine Erhöhung um 15,00 €. Ab dem 01.07.2019 war in einem solchen Fall eine Zahlpflicht in Höhe von 252,00 € gegeben, diese erhöht sich nun auf 267,00 €.

Durchschnittlich sind die Zahlbeträge in den ersten drei Altersstufen um ca. 5 % gestiegen. Die geringste Steigerung gibt es wie zuvor in der Zahlungsverpflichtung für Kinder, die älter als 18 Jahre sind. Hier liegt die Steigerung lediglich im 1 %igen Bereich.