Düsseldorfer Tabelle 2021

Die Tabellensätze der sogenannten Düsseldorfer Tabelle wurden auch für das Jahr 2021 vom Oberlandesgericht Düsseldorf angehoben. So erhöhen sich die Zahlbeträge der 1. Gehaltsstufe für das erste und zweite Kind in einem Alter von bis zu 5 Jahren um 16,50 € unter Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes. Während im Jahr 2020 in dieser Gehaltsstufe 267,00 € Kindesunterhalt pro Kind zu zahlen waren, sind es im Jahre 2021 283,50 €. Für die Kinder der nächsten Altersstufe von 6 bis 11 Jahren beträgt der Zahlbetrag unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes 341,50 €, in der Altersstufe 12 bis 17 Jahre 418,50 €.

In der höchsten Gehaltsstufe, der 10. Zahlstufe der Düsseldorfer Tabelle, sind die Kindergeldbeträge unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes in der 1. Altersstufe 519,50 €, danach 612,50 €, 735,00 € und für volljährige Kinder 684,00 € pro Monat. Dies entspricht jeweils 160 % des Mindestkindesunterhalts.