Bewertungsverfahrensansätze für Erb- und Familienrecht zur Ersteinschätzung
Im erbrechtlichen und familienrechtlichen Kontext — etwa bei der Ermittlung des Nachlasswertes (§ 2311 BGB) oder im Zugewinnausgleich (§ 1376 Abs. 2 BGB) — ist die Wahl des zutreffenden Bewertungsverfahrens von zentraler Bedeutung, da sie den Unternehmenswert und damit die vermögensrechtlichen Ansprüche der Beteiligten unmittelbar beeinflusst.
1. Ertragswertverfahren
Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert aus den zukünftig zu erwartenden, nachhaltigen Erträgen (Gewinnen) abgeleitet und diese auf den Bewertungsstichtag abdiskontiert. Der Kapitalisierungszinssatz berücksichtigt dabei Risiko und Alternativrendite. Dieses Verfahren ist im deutschen Recht besonders verbreitet und entspricht den Grundsätzen des IDW S 1 (Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer). Es eignet sich vor allem für Unternehmen mit stabiler, prognostizierbarer Ertragslage.
2. Discounted Cash Flow (DCF) Verfahren
Das DCF-Verfahren stellt nicht auf buchhalterische Gewinne, sondern auf die tatsächlich frei verfügbaren zukünftigen Zahlungsströme (Free Cash Flows) ab, die auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden. Methodisch ist es dem Ertragswertverfahren verwandt, operiert aber auf einer zahlungsstrombasierten Basis und ist insbesondere im angelsächsischen Raum sowie bei kapitalmarktorientierten Bewertungen Standard. Unterschieden wird v.a. zwischen dem WACC-Ansatz (Weighted Average Cost of Capital) und dem APV-Ansatz (Adjusted Present Value).
3. EBITDA-Multiplikator
Der EBITDA-Multiplikator ist ein marktorientiertes Vergleichsverfahren: Der Unternehmenswert ergibt sich aus der Multiplikation des EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization — Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen) mit einem branchenüblichen Faktor. Dieser Faktor wird aus Vergleichstransaktionen oder börsennotierten Vergleichsunternehmen abgeleitet. Das Verfahren ist schnell anwendbar, abstrahiert jedoch von Kapitalstruktur und steuerlicher Situation des konkreten Unternehmens.
4. EBIT-Multiplikator
Der EBIT-Multiplikator funktioniert analog, basiert jedoch auf dem EBIT (Earnings Before Interest and Taxes — Ergebnis vor Zinsen und Steuern), also nach Abzug von Abschreibungen. Er bildet damit die operative Ertragskraft unter Berücksichtigung des Investitionsverschleißes ab und ermöglicht eine präzisere Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen unterschiedlicher Investitionsintensität als das EBITDA-Verfahren.
5. Gewinn-Multiplikator
Beim Gewinn-Multiplikator (auch: Kurs-Gewinn-Verhältnis, KGV) wird der Jahresüberschuss nach Steuern mit einem branchenspezifischen Multiplikator angesetzt. Das Verfahren ist das einfachste der Multiplikatorverfahren, reagiert jedoch sensibel auf steuerliche Gestaltungen und Einmaleffekte im Jahresabschluss. Es eignet sich vorrangig für eine erste Orientierungsbewertung.
Praxishinweis im Erb- und Familienrecht: Gerichte, insbesondere im Rahmen der Pflichtteilsberechnung oder des Zugewinnausgleichs, bevorzugen in der Regel das Ertragswertverfahren nach IDW S 1, da es den objektivierten Unternehmenswert am zuverlässigsten abbildet. Multiplikatorverfahren werden häufig zur Plausibilisierung herangezogen. Die Auswahl des Verfahrens sollte stets sachverständig begründet und auf den konkreten Bewertungsstichtag bezogen werden.
Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht Dr. jur. Christian Kasten, eingestellt am 08.08.2026