Vaterschaftsanerkennung auch nach dem Versterben der Mutter
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wichtige Entscheidung zur Vaterschaftsanerkennung nach dem Tod der Mutter getroffen. Der Fall betraf eine 1963 geborene Frau, für die im Geburtenregister kein Vater eingetragen war. Ihre Mutter war bereits 2004 verstorben. Im Jahr 2021 erkannte ein Mann notariell die Vaterschaft an, und die Frau stimmte dieser Anerkennung zu. Allerdings verstarb der Mann im darauffolgenden Jahr.
Das Amtsgericht Schweinfurt und das Oberlandesgericht Bamberg lehnten die Eintragung der Vaterschaftsanerkennung ab, da nach § 1595 Abs. 1 BGB die Zustimmung der Mutter erforderlich sei. Der BGH kam jedoch zu einer anderen Entscheidung und erklärte die Vaterschaftsanerkennung für wirksam. Der BGH argumentierte, dass mit dem Tod der Mutter das Zustimmungserfordernis nach § 1595 Abs. 1 BGB entfällt. Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung genügt in diesem Fall die Zustimmung des Kindes nach § 1595 Abs. 2 BGB bzw. die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist (§ 1596 Abs. 2 Satz 1 BGB). Der BGH begründete die Entscheidung damit, dass der primäre Zweck des Zustimmungserfordernisses der Mutter mit ihrem Tod entfällt, da sie ihre Rechte nicht mehr ausüben kann. Der BGH betont, dass das Interesse des Kindes dafür spricht, dass nach dem Tod der Mutter eine effiziente und zeitnahe Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung bestehen bleibt.
Der BGH wies darauf hin, dass auch bei einer Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der lebenden Mutter die biologische Abstammung nicht geprüft wird und das deutsche Abstammungsrecht falsche Zuordnungen akzeptiert. Die Sicherstellung der Abstammungswahrheit sei demnach nachrangig.
Diese Entscheidung des BGH ermöglicht nun die Anerkennung der Vaterschaft auch in Fällen, in denen die Mutter bereits verstorben ist. Sie stärkt die Rechte von Kindern und biologischen Vätern, indem sie eine praktikable Lösung für Situationen bietet, in denen die gesetzlich vorgesehene Zustimmung der Mutter nicht mehr eingeholt werden kann.
Der Beschluss des BGH hat weitreichende Auswirkungen auf das Familienrecht und die Praxis der Vaterschaftsanerkennung. Er schafft Klarheit in bisher unklaren rechtlichen Situationen und ermöglicht es erwachsenen Kindern, auch nach dem Tod ihrer Mutter eine rechtliche Vater-Kind-Beziehung zu etablieren.
BGH, Beschluss vom 30.08.2023, Aktenzeichen: XII ZB 48/23, eingestellt am 22.02.2025