Düsseldorfer Tabelle 2025
Anpassungen und Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle 2025
Die wesentlichen Modifikationen der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2025 werden zusammenfassend erläutert:
Anpassung der Unterhaltsbeträge
Zum Jahresbeginn 2025 wurden die Unterhaltsbeträge für Kinder moderat angehoben. Diese Anpassung basiert auf der aktuellen Mindestunterhaltsverordnung. Im Detail stellen sich die Veränderungen wie folgt dar:
- Für Kinder bis 5 Jahre: Anhebung auf 482 € (+2 €)
- Für Kinder von 6-11 Jahren: Steigerung auf 554 € (+3 €)
- Für Kinder von 12-17 Jahren: Erhöhung auf 649 € (+4 €)
- Für volljährige Kinder: Anstieg auf 693 € (+4 €).
Das Kindergeld erfuhr eine Erhöhung um 5 € auf nun 255 € pro Kind, pro Monat. Diese Änderung beeinflusst die Zahlbeträge in der Tabelle, da bei minderjährigen Kindern das Kindergeld zur Hälfte und vollständig bei volljährigen Kindern auf den Unterhaltszahlbetrag angerechnet wird.
Einkommensgruppen und Selbstbehalt
Unverändert bleibt die Struktur der 15. Einkommensgruppen. Die erste Einkommensgruppe reicht bis 2.100 €, die 15. Einkommensgruppe bis 11.200 €. Dem Unterhaltspflichtigen bleibt ein Selbstbehalt von 1.450 € für Erwerbstätige. Bei Nichterwerbstätigen beträgt der Selbstbehalt 1.200 €.
Bedarfssätze für Studierende
Für studierende Kinder wurde der Bedarfssatz deutlicher angehoben. Er steigt von 930 € auf 990 €, wovon nun 440 € statt 410 € auf die Warmmiete entfallen.
Überarbeitung der Anmerkungen
Die Anmerkungen zur Tabelle wurden teilweise neu formuliert und strukturiert. Einige Punkte wurden gestrichen, um zu verdeutlichen, dass die grundlegenden unterhaltsrechtlichen Prinzipien in den Leitlinien der Oberlandesgerichte geregelt sind. Diese Änderungen haben jedoch keine inhaltlichen Auswirkungen.
Bewertung
Die Anpassungen fallen insgesamt moderat aus. Die Erhöhungen der Unterhaltsbeträge bewegen sich in einem Rahmen von 2 bis 4 € monatlich. Diese zurückhaltenden Anpassungen reflektieren die aktuelle wirtschaftliche Lage und berücksichtigen die geringfügige Erhöhung des Kindergeldes. Es ergeben sich nur unwesentliche Veränderungen in der Unterhaltshöhe. Es ist jedoch zu betonen, dass die Düsseldorfer Tabelle weiterhin als Orientierungshilfe dient und im Einzelfall Abweichungen möglich sind, um den spezifischen Umständen gerecht zu werden. Die moderate Anpassung der Tabelle zielt darauf ab, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Bedürfnissen der Unterhaltsberechtigten und den finanziellen Möglichkeiten der Unterhaltspflichtigen zu wahren. Familienrechtler sollten diese Änderungen bei der Beratung ihrer Mandanten und in gerichtlichen Verfahren berücksichtigen, um eine faire und zeitgemäße Unterhaltsberechnung zu gewährleisten.
Dr. jur. Christian Kasten, eingestellt am 15.01.2025